D: Rechtsexperte, Mohammed-Karrikaturen nicht strafbar
Auch Deutschland debattiert über die Karrikaturen und ihre Wirkung. Bundespräsident
Horst Köhler hat einen Dialog zwischen den Kulturen und Religionen angemahnt. Jetzt
müsse zum Ausdruck gebracht werden, "dass wir Respekt vor religiösen Gefühlen haben,
aber Gewalt und Zerstörung nicht akzeptieren", sagte Köhler bei einem Treffen in Dresden
mit sechs weiteren europäischen Präsidenten. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier
appellierte heute Morgen auf der Münchner Sicherheitskonferenz an die die Regierungen
islamischer Staaten, im Karikaturenstreit mäßigend einzuwirken. Noch gebe es keinen
Kampf der Kulturen, jedoch seien der Islam und der Westen weiter vom Dialog entfernt
als dies angestrebt und wünschenswert sei. Meinungs- und Pressefreiheit sind laut
Steinmeier "elementare und unverrückbare Bestandteile der Demokratie". Er kritisierte
die Herabsetzung anderer Kulturen und Religionen. Dies rechtfertige aber nicht den
Aufruf zur Gewalt. Was sagen die deutschen Gesetze? Nach Ansicht des Hamburger
Rechts-Professors Karl-Heinz Ladeur geht der Begriff der Meinungsfreiheit sehr weit. "Man
darf fast alles sagen, aber wir haben eine besondere Vorschrift in Paragraph 166 des
Strafgesetzbuches, in der die Beschimpfung von weltanschaulichen und religiösen Bekenntnissen
bestraft wird, soweit sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das ist
also eine Grenze."
Dazu gehörten massive Beleidungen, die durch kein
Argument mehr nachvollziehbar und nicht mehr kommunizierbar seien. Kriterium ist nicht
das Grad der Empfindsamkeit, sagt Ladeur. Dass sich Religionsangehörige angegriffen
fühlen, muss für alle Beteiligten nachvollziehbar sein, nur dann ist ein Akt strafbar.
Die Mohammed-Karrikaturen seien nach deutschem Recht kein Fall für den Staatsanwalt,
meint Ladeur.
"Die brennende Lunte am Turban - das enthält ja eine gewisse
Kritik an der Neigung zur Militanz, die ja nicht völlig abwegig ist. Da würde man
von vornherein sagen: 'Das ist nicht beschimpfen'."