Ärzte dürfen für Abtreibungen auch künftig grundsätzlich nicht werben. Das Verbot
gilt auch für das Internet. Das berichtet die Internet-Agentur kath.net. Das Landgericht
Bayreuth bekräftigte jetzt das Werbeverbot in einer Berufungsverhandlung gegen einen
62jährigen Mediziner, der sich daran nicht gehalten hatte, und bestätigte auch die
Geldstrafe in der Höhe von 8000 Euro zur Bewährung. Der Arzt muss die Strafe aber
nur zahlen, wenn er erneut im Internet für Abtreibung werben würde. Der Gynäkologe
hatte auf seiner Homepage informiert, daß er in einer Klinik außerhalb seiner Praxis
Abtreibungen vornehme. Er wurde von Lebensrechtsaktivisten angezeigt. (kath.net
17.01.06 sk)