2006-01-12 11:37:09

Frankreich: Recht der Kranken am Lebensende


Die französische Regierung will das 2005 verabschiedete «Gesetz zu den Rechten der Kranken am Lebensende» präzisieren. Wie die Wochenzeitung «La Vie» berichtet, sollen Durchführungsbestimmungen unter anderem festschreiben, dass ein Arzt mindestens einen weiteren Mediziner hinzuziehen muss, bevor er eine lebensverlängernde Behandlung beendet. Werde der Patient von Pflegern betreut, sollten auch sie in die Beratung eingeschlossen werden. Der Arzt sei aber nicht verpflichtet, die Ärztekammer zu informieren.
(kna 12.01.06 gs)







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