Das EU-Netzwerk unabhängiger Experten für fundamentale Rechte hat in Brüssel einen
Report zur Abtreibungsfrage vorgelegt. Darin wird ausgeführt, dass der Wunsch einer
Patientin nach legaler Abtreibung nicht grundsätzlich abgelehnt werden darf. Zwar
könnten Mediziner die Ablehnung aus religiösen Gewissensgründen verweigern, es müsse
aber gewährleistet sein, dass die Patientin an einen anderen Arzt in der Nähe weitervermittelt
werden kann, der bereit ist, die Abtreibung durchzuführen. Die Experten stellten klar,
die Verweigerung einer legalen Abtreibung sei eine Verletzung internationaler Menschenrechte. (CNA
05.01.06; skn)