Georgien: Regierung will Kirchengesetz nicht ändern
In Georgien wird die Orthodoxe Kirche des Landes weiterhin einen besonderen Status
haben. Das hat die Parlamentspräsidentin gestern in einer Sitzung des Büros des höchsten
Gesetzgebungsorgans unterstrichen. Die georgischen Behörden würden das Verfassungsabkommen
zwischen der Regierung und der Orthodoxen Kirche Georgiens nicht revidieren, dem zufolge
der orthodoxe Glauben als führend im Land anerkannt wird. Das hat die russische Nachrichtenagentur
"Nowosti-Grusia" auf ihrer Homepage berichtet. "Von der Revision
des Abkommens kann keine Rede sein", erklärte die Vorsitzende des georgischen Parlaments,
Nino Burdschanadse, wörtlich. Anlass war die Entgegennahme des Berichts über die Arbeit
des "Volksbeschützers Georgiens" im ersten Halbjahr 2005. Dieser hatte den Vorschlag
unterbreitet, das Verfassungsabkommen zu revidieren, das nach seiner Meinung der Verfassung,
die Gleichheit der Bürger unabhängig von ihrem Glaubensbekenntnis proklamiert, widerspreche.
"Die von Subari geäußerte Meinung ist seine persönliche Position, und die Mehrheit
des georgischen Parlaments stimmt dieser Meinung nicht zu", unterstrich unterdessen
Burdschanadse. "Wir üben Toleranz gegenüber allen religiösen Minderheiten, aber wir
schützen vor allem unsere Kirche", fügte sie hinzu. Das geschehe auch "nicht zum Nachteil
anderer Konfessionen". Die Heilige Synode der Georgischen orthodoxen Kirche hatte
sich bereits früher gegen das Abkommen gewandt. Das Gremium hatte die Erklärung des
"Volksbeschützers" als "unernst" bewertet. Das Abkommen ist drei Jahre alt; am 13.
Oktober 2002 unterzeichneten der damalige Präsident Eduard Schewardnadse und Katholikos-Patriarch
Ilja II. in Tiflis feierlich ein Staat–Kirche-Abkommen, in dem der georgischen Orthodoxie
verfassungsmäßig quasi der Status einer Staatskirche garantiert ist. Damals war vor
allem die historische Rolle der orthodoxen Kirche Georgiens und ihr Beitrag zum Aufbau
der Gesellschaft unterstrichen worden. (rian.ru/rv 27. 12. 05 lw)