Staatspräsident Vaclav Klaus hat gestern das umstrittene neue Kirchengesetz unterzeichnet.
Es enthalte seiner Ansicht nach keine verfassungswidrigen Passagen, heißt es in einem
Brief an die Tschechische Bischofskonferenz. Die Kirche müsse "ihre Aktivitäten im
Rahmen der allgemein geltenden Vorschriften der tschechischen Rechtsordnung entfalten".
Daran sei "nichts Einschränkendes oder Restriktives".
Kirchenvertreter hatten
das Gesetz kritisiert, weil es Religionsgemeinschaften unter die "Vormundschaft des
Staates" stelle. Es nehme der Kirche die Möglichkeit, karitative Einrichtungen oder
Schulen souverän zu leiten. Der Prager Kardinal Miloslav Vlk kritisierte, Kirchen
dürften vom Staat "nicht wie Kleingärtnerverbände" behandelt werden. - Eine linke
Mehrheit von regierenden Sozialdemokraten und
Kommunisten hatte die umstrittene
Gesetzesnovelle im Abgeordnetenhaus durchgesetzt. Die mitregierenden Christdemokraten
stimmten dagegen und kündigten eine Verfassungsklage an.