Die Vereinbarkeit von Geschwisterlichkeit und Recht - über dieses Thema unterhalten
sich noch bis Sonntag rund 600 Juristen aus der ganzen Welt im Zentrum der Fokolarbewegung
"Mariapoli" bei Rom. In den Eröffnungsvorträgen zogen die verschiedenen Referenten
dabei Bilanz über die Situation des Rechts in ihren Herkunftsländern. In den nächsten
Sitzungen geht es dann beispielsweise um straf- oder verfassungsrechtliche Überlegungen
zu dem Kongressthema. Die Diskussion über die Beziehung von Geschwisterlichkeit und
Recht ist dabei gar nicht so weit hergeholt, sagt die Wiener Juristin Agnes Bernhardt.
Sie gibt zu: Zuerst einmal klingen die beiden Begriffe eher nach Gegensätzen, aber
beim genauen Hinsehen komme man auf wichtige Anregungen, zum Beispiel: "dass wir uns
auf die Suche nach einem oder mehreren geeigneten Rechtsprinzipien begeben sollten,
das oder die vielleicht in einer neuen Gewichtung zueinander ermöglichen, auf der
Ebene des Rechts die Voraussetzungen zu schaffen, damit auf dieser Basis Geschwisterlichkeit
verwirklicht werden kann. Ich gehe dabei davon aus, dass zum Beispiel dieses Konzept
der Geschwisterlichkeit untrennbar verbunden ist mit den in allen modernen Staaten
verfassungsrechtlich abgesicherten Prinzipien der Freiheit und der Gleichheit zum
einen. Grundrechte aus dem Blickwinkel der Geschwisterlichkeit verstanden könnten
ihre Bedeutung nicht nur als Gut, das dem einzelnen zugeschrieben wird, sondern auch
aus ihrer ordnungsstiftenden Wirkung zwischen einzelnen oder Gruppen von Menschen
heraus erhalten." (rv 18. 11. 05 lw)