2005-11-18 15:02:52

Vatikan: Geschwisterlichkeit und Recht


Die Vereinbarkeit von Geschwisterlichkeit und Recht - über dieses Thema unterhalten sich noch bis Sonntag rund 600 Juristen aus der ganzen Welt im Zentrum der Fokolarbewegung "Mariapoli" bei Rom. In den Eröffnungsvorträgen zogen die verschiedenen Referenten dabei Bilanz über die Situation des Rechts in ihren Herkunftsländern. In den nächsten Sitzungen geht es dann beispielsweise um straf- oder verfassungsrechtliche Überlegungen zu dem Kongressthema. Die Diskussion über die Beziehung von Geschwisterlichkeit und Recht ist dabei gar nicht so weit hergeholt, sagt die Wiener Juristin Agnes Bernhardt. Sie gibt zu: Zuerst einmal klingen die beiden Begriffe eher nach Gegensätzen, aber beim genauen Hinsehen komme man auf wichtige Anregungen, zum Beispiel: "dass wir uns auf die Suche nach einem oder mehreren geeigneten Rechtsprinzipien begeben sollten, das oder die vielleicht in einer neuen Gewichtung zueinander ermöglichen, auf der Ebene des Rechts die Voraussetzungen zu schaffen, damit auf dieser Basis Geschwisterlichkeit verwirklicht werden kann. Ich gehe dabei davon aus, dass zum Beispiel dieses Konzept der Geschwisterlichkeit untrennbar verbunden ist mit den in allen modernen Staaten verfassungsrechtlich abgesicherten Prinzipien der Freiheit und der Gleichheit zum einen. Grundrechte aus dem Blickwinkel der Geschwisterlichkeit verstanden könnten ihre Bedeutung nicht nur als Gut, das dem einzelnen zugeschrieben wird, sondern auch aus ihrer ordnungsstiftenden Wirkung zwischen einzelnen oder Gruppen von Menschen heraus erhalten."
(rv 18. 11. 05 lw)







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