Anlässlich der Verhaftung eines christlichen Heimleiters in Indien weist die Internationale
Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf die anhaltende Verfolgung von christlichen
Missionaren hin. Besonders viele Fälle ereigneten sich in asiatischen Staaten, so
die Menschenrechtler. Die IGFM weist daraufhin, dass Missionstätigkeit im Rahmen
von Artikel 18 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ geschützt ist. Auch
Staaten wie Indien, Vietnam und China, in denen Missionare verfolgt werden, haben
UNO-Abkommen unterzeichnet, die das Recht auf Missionstätigkeit garantieren.