Der Vorsitzende des österreichischen Verfassungskonvents, Franz Fiedler, hat seine
Auffassung bekräftigt, dass die neue österreichische Verfassung in der Präambel keinen
Gottesbezug enthalten soll. Seine Position begründete Fiedler uns gegenüber so:
"Ich
war der Ansicht, dass ein Gottesbezug in unserer Verfassung auf so viel Widerstand
in der Bevölkerung stößt - das hat man auch im Konvent gesehen- weil nicht unterschätzt
werden darf, dass es auch sehr viele Bevölkerungskreise gibt, die überhaupt keinen
Glauben besitzen, also keiner Religionsgemeinschaft angehören und auch keinen Wert
darauf legen, dass ein Gottesbezug in der Verfassung verankert wird. Meine Überlegung
war, dass angesichts der ohnehin schon in vielen viel wichtigere n bestehenden Widerstände
und kontroversiellen Auffassungen es nicht angeraten scheint, im Zusammenhang mit
der Präambel, die im eigentlichen Sinn gar kein Gesetzestext ist , sich hier auch
noch eine ´Front` aufzumachen." Und dennoch - christliche Werte haben für
Fiedler bei seinen Überlegungen durchaus eine Rolle gespielt: "Beispielsweise
ist die Sonntagsruhe in meinem Entwurf verankert. Auch das recht auf Leben ist verankert,
ebenso das Verbot der Sterbehilfe ist drinnen. Also es haben sich die Religiosngemeinschaften
schon mit ihren Anliegen durchgesetzt. Nicht zur Gänze. Und da muss ich hinzufügen
-niemand der im Konvent vertretenen Interessensgruppenhat sich zur Gänze durchgesetzt
und das kann auch nicht der Fall sein, sonst müsste man für jede Interessensgruppe
und jede Partei eine eigene verfassung entwerfen." (kap 21.09.05 sk)