Menschliches Material aus Biobanken soll nur mit der Zustimmung des Spenders verwendet
werden dürfen. Das hat die "Akademie der medizinischen Wissenschaften" gefordert.
Organe, Gewebe oder DNA-Proben dürften nicht missbraucht werden. Der Datenschutz müsse
eingehalten werden, denn jede Probe gebe zum Teil sehr persönliche Informationen über
den Spender. Biobanken sollten außerdem über ein Qualitätskontrollsystem verfügen.
In der Schweiz gibt es bislang keine gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Biomaterial.