Das Land Berlin geht weiter juristisch gegen einen öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus
für die "Zeugen Jehovas" vor. Noch in diesem Monat will es beim Oberverwaltungsgericht
Berlin eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, Das erklärte ein Sprecher der
Senatskulturverwaltung am Montag auf Anfrage . Damit will das Land erreichen, dass
die Revision eines Urteils vom März beim OVG zugelassen wird. Das Gericht hatte
damals seine Entscheidung vom Dezember 1995 bestätigt, nach der das Land Berlin die
Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen muss. (kna
25.07.05 hr)