Der Bundesrat hat das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz gestoppt und in den Vermittlungsausschuss
überwiesen. Damit wird das Gesetz, das zu den rot-grünen Reformprojekten zählt, im
Falle vorgezogener Bundestagswahlen wohl nicht mehr verabschiedet. Das Gesetz soll
EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Neben einem Diskriminierungsverbot wegen
Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht, die Brüssel vorgibt, sind im zivilrechtlichen
Teil auch die Merkmale Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung
vorgesehen. Die deutsche Bischofskonferenz befürchtet durch das Gesetz Nachteile als
Arbeitgeber. (kna/rv 08.07.05 bp)