Deutschland: Arbeitsgerichtsordnung für katholische Kirche
Eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung tritt morgen für die Beschäftigten in der Katholischen
Kirche in Deutschland in Kraft. Das hat die Bischofskonferenz heute bekannt gegeben.
Die deutsche katholische Kirche ist die einzige weltweit, die eine solche Regelung
verabschiedet hat. Die Rechtsordnung gilt nach Angagben der Bischofskonferenz nur
für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für das Arbeitsvertragsrecht
und für das die betriebliche Mitbestimmung regelnde Mitarbeitervertretungsrecht. Für
Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag seien weiterhin die staatlichen
Arbeitsgerichte zuständig. (pm 30. 6. 05 lw)