2005-06-30 11:28:32

Deutschland: Arbeitsgerichtsordnung für katholische Kirche


Eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung tritt morgen für die Beschäftigten in der Katholischen Kirche in Deutschland in Kraft. Das hat die Bischofskonferenz heute bekannt gegeben. Die deutsche katholische Kirche ist die einzige weltweit, die eine solche Regelung verabschiedet hat. Die Rechtsordnung gilt nach Angagben der Bischofskonferenz nur für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für das Arbeitsvertragsrecht und für das die betriebliche Mitbestimmung regelnde Mitarbeitervertretungsrecht. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag seien weiterhin die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.
(pm 30. 6. 05 lw)







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