Eine Anwaltskammer im südlichen Bundesstaat Kerala hat einer Odensschwester die Anwaltszulassung
versagt. Die Ordensfrau sei ja schon mit ihrer religiösen Tätigkeit beschäftigt, hieß
es in der Begründung. Die Schwester, die an der Mahatma-Gandhi-Universität Jura studierte,
hat beim Verfassungsgericht Einspruch eingelegt. "Die Verfassung garantiert jeder
Person eine freie Berufswahl. Dieses Grundrecht wird hier klar verletzt", sagte ihr
Anwalt. Auch die katholische Kirche von Kerala protestierte gegen den Beschluss, da
er den unentgeltlichen pastoralen Dienst mit einer bezahlten Tätigkeit verwechsle.
"Es handelt sich hier eindeutig um eine Diskriminierung gegen die Ausübung unserer
Religion", sagte ein Kirchen-Sprecher. (asianews 24.06.05 ak)