Eine Patientenverfügung darf nicht gegen Gesetze verstoßen, Euthanasie und Beihilfe
zum Selbstmord müssen auch weiterhin verboten bleiben: Dies betonen Caritas-Präsident
Franz
Küberl und der Wiener Caritasdirektor Michael Landau im Hinblick auf
den Gesetzentwurf zur Patientenverfügung in einem gemeinsamen Brief an Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat. Dass es eine gesetzliche Regelung geben soll, wird von den beiden
Caritas-Verantwortlichen
ausdrücklich begrüßt. Im Entwurf gebe es allerdings
"einige problematische Punkte", bei denen "dringender Änderungs- und Ergänzungs- bzw.Präzisierungsbedarf"
bestehe. (kap 06.05.05 sk)