Alle am Konklave beteiligten Personen - Kleriker wie Laien - müssen absolute Geheimhaltung
schwören. Drei Tage vor dem Beginn des Konklaves, am kommenen Freitag um 17 Uhr legen
sie vor dem Kardinal-Camerlengo und drei weiteren Kardinälen ihren Eid ab, schriftlich
und mündlich. Das hat das päpstliche Amt für liturgische Feiern heute mitgeteilt.
Die Eidesformel wurde 1996 von Papst Johannes Paul II. in der Apostolischen Konstitution
"Universi dominici gregis", der neuen Konklave-Ordnung, veröffentlicht. Sie beinhaltet
unter anderem auch das Verbot, Bild- und Tonaufnahmen von Vorgängen zu machen, die
«direkt oder indirekt» mit dem Konklave zu tun haben. Wer dagegen verstößt ist automatisch
exkommuniziert. Vereidigt werden alle, die nicht zum Kreis der wahlberechtigten Kardinäle
gehören, also auch Priester wie der Sekretär des Kardinalskollegiums, der päpstliche
Zeremonienmeister oder die Beichtväter der Kardinäle. Schwören muss auch das Hilfspersonal:
die Küchen- und Putzhilfen, die Techniker, die Busfaher für den Weg vom Domus Sanctae
Marthae zur Sixtinischen Kapelle und die Fahrstuhlbegleiter im Apostolischen Palast.
(rv 13.04.05 bp)