Das französische Parlament hat in der vergangenen Nacht ein Gesetz zur Sterbehilfe
verabschiedet. Im Gegensatz zur Abstimmung der Nationalversammlung im November stimmte
im Senat nur die Regierungspartei UMP dem Gesetzesvorschlag zu. Aus Protest nahmen
die Oppositionsparteien an der Abstimmung nicht teil. Nach dem jetzt endgültig beschlossenen
Gesetz soll aktive Sterbehilfe auch weiter eine Straftat bleiben. Präzise Regelungen
enthält das "Gesetz über die Rechte der Kranken am Lebensende" aber für Fälle, in
denen eine Behandlung unheilbar Kranker eingestellt wird. Damit soll mehr Rechtssicherheit
für Patienten wie für das medizinische Personal erzielt werden. Das Gesetz sieht unter
anderem vor, dass Ärzte die Behandlung Sterbenskranker einstellen oder begrenzen dürfen,
wenn dies vom Patienten gewünscht wird. Patienten sollen unter
Berufung auf das Gesetz auch künstliche Ernährung ablehnen können.
(kna 13.04.05 hr)