In der Schweiz werden nach dem Tod des Papstes die Glocken aller Kirchen läuten. Das
hat die Bischofskonferenz beschlossen. Stirbt der Papst im Laufe des Tages sollen
die Glocken um 20 Uhr geläutet werden; stirbt er in der Nacht um 8 Uhr morgens. Die
Bischöfe laden ausßerdem die Pfarrgemeinden ein, Gottesdienste zu Ehren des Papstes
zu organisieren.
(pm 02.04.05 bp)