Für eine klare Definition der Reichweite einer Patientenverfügung haben sich kirchliche
Fachleute mit Blick auf die bevorstehende Gesetzeswerdung ausgesprochen. Der Wiener
Moraltheologe Günter Virt warnte als Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt
vor "vielen gefährlichen Grauzonen" in der derzeitigen Gesetzeslage, "die weder Ärzten
noch Patienten und Angehörigen zumutbar sind". So sei etwa unklar, was passiert, "wenn
ein junger Mensch verfügt, dass er nicht
intensivmedizinisch behandelt werden möchte", und er hat einen Unfall. Könnte der
Arzt das Leben retten und unterließe er dies, würde er seine ärztliche Pflicht sträflich
vernachlässigen, so Virt. Um die Form und Verbindlichkeit einer Patientenverfügungen
müsse jetzt ausführlich diskutiert werden.
(kap 29.03.05 sk)