Erzbischof Peter Smith drängt die Lords im britischen Oberhaus, ein Gesetz zu Patientenverfügungen
zu ändern. Die Debatte darüber ist für heute angesetzt. Der Erzbischof hat den Eindruck,
dass der Gesetzentwurf Patienten entsprechend ihrer vorherigen schriftlichen Verfügung
einen Selbstmord erlauben würde. Ein Arzt dürfe, wenn so eine schriftliche Anweisung
vorliege, einen Patienten dann offenbar nicht am Selbstmord hindern - auch wenn dieser
nicht unerträglich krank oder todkrank wäre.
(aci 15.03.05 sk)