Ein Gesetz über Gewissensvorbehalte gläubiger Christen sorgt für heftige innenpolitische
Diskussionen. Das Gesetz soll den Grundlagenvertrag mit dem Vatikan ergänzen. Es soll
u.a. Richtern, die bekennende Katholiken sind, die Ablehnung von Rechtsleistungen
ermöglichen, die zu einer Ehescheidung führen. Ähnlich sollen christliche Ärzte durch
dieses Gesetz die rechtliche Möglichkeit bekommen, Schwangerschaftsabbrüche nicht
durchzuführen.
(kp 14.03.05 bg)