Der Bundestag diskutiert in der laufenden Sitzungswoche über die Gleichberechtigung
von Mann und Frau und erneut über den Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz. Der
Entwurf der Koalition geht in einem Punkt über die Vorgaben der EU-Kommission hinaus:Die
zivilrechtlichen Vorschriften gegen Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft oder
Rassenzugehörigkeit sollten auch für die Merkmale sexuelle Identität, Alter, Religion
und Weltanschauung gelten. D
er Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Kardinal Karl Lehmann,
befürchtet jedoch Einschränkungen für kirchliche Belange und Einrichtungen. Ein hauptberuflicher
Organist solle eben Katholik sein, da er sich in der katholischen Liturgie auskennen
müsse, so Lehmann gegenüber Radio Vatikan:
"Selbstverständlich sind wir gegen jede Form der Diskriminierung von Menschen und
die soll auch in sozial verträglicher Weise abgebaut oder gar verhindert werden. Aber
ein Antidiskriminierungsgesetz wird auch daran zu messen sein, ob es dem Rechtsfrieden
dient, Rechtssicherheit gewährleistet, die berechtigten Interessen aller am Rechtsfrieden
beteiligten gut und gerecht zum Ausdruck bringt und wir sind natürlich auch besorgt,
dass wir als Kirche in dem Selbstbestimmungsrecht, das verfassungsmäßig verbürgt ist,
nicht Schaden leiden und sind in Sorge, ob das in dem jetzigen Gesetzgebungsverfahren
schon ausreichend berücksichtigt wird. Und in diesem Sinn werden wir das Gesetzgebungsverfahren
weiterhin kritisch begleiten."
Die Union lehnt den Entwurf generell ab und auch innerhalb der Koalition ist er umstritten.
Wirtschaftsminister Clement und Innenminister Schily kritisieren etwa das zu Hohe
Maß an Bürokratie.
(rv/pm 10.03.05 bp)