Derzeit dürften 120 Kardinäle einen neuen Papst wählen. Das teilte das vatikanische
Presseamt am Donnerstag auf Anfrage mit. Es reagierte damit auf Pressespekulationen
um das Alter des früheren Breslauer Kardinals Henryk Roman
Gulbinowicz. Nach den geltenden Vorschriften dürfen nur jene Kardinäle an einer Papstwahl
teilnehmen, die zum Zeitpunkt eines Konklaves noch nicht das 80. Lebensjahr vollendet
haben. Zu Medienberichten, wonach der aus Litauen stammende Gulbinowicz an einer Wahl
nicht mehr teilnehmen dürfe, teilte das Presseamt mit, verbindlich seien die Eintragungen
im Päpstlichen Jahrbuch.
Die Tageszeitung «Il Messaggero» hatte vor kurzem berichtet, Gulbinowicz habe nach
der Besetzung seiner Heimat durch Sowjettruppen in seinen Papieren das Geburtsjahr
gefälscht, um nicht zur Roten Armee eingezogen zu werden.
(kna 03.02.05 hr)