Arbeitslosenprojekte und Träger von Qualifizierungsmaßnahmen dürfen durch die Umstellungen
im Zuge der Hartz-Reformen nicht in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden. Das
fordern die Aktion Arbeit und der Katholikenrat des Bistums Trier in einem gemeinsamen
Schreiben an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck. Viele Projekte,
einige beschäftigen mehrere hundert Arbeitslose, stünden mit dem Rücken zur Wand.
Erste Träger hätten schon damit begonnen, ihren Betreuern zu kündigen. Die Projekte
und Qualifizierungsmaßnahmen werden vornehmlich aus zwei Töpfen, EU-Mitteln und Landesmitteln,
finanziert. Beide werden vom Land Rheinland-Pfalz verwaltet. Hartz IV sieht vor, dass
diese Mittel zukünftig von neu zu schaffenden Arbeitsgemeinschaften der Kommunen und
der Agenturen für Arbeit verwaltet werden. Viele dieser Arbeitsgemeinschaften sind
aber noch im Aufbau, es droht eine Finanzierungslücke von mehreren Monaten. (pm
28.12.04 sk)