Der deutsche Verfassungsschutz darf die Scientology-Sekte weiter beobachten. Das entschied
jetzt das Kölner Verwaltungsgericht. Es wies damit eine Unterlassungsklage von Scientology
ab. Die Organisation wird seit den neunziger Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die Richter bestätigten, dass sie grundlegende Menschenrechte in Frage stelle. (pm
12.11.04 sk)