Als ein Urteil für das Leben begrüßen die Christdemokraten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
dass auch Schwangerenberatungsstellen, die keine Scheine für eine Abtreibung ausstellen,
Anspruch auf staatliche Förderung haben. Nun endlich werde das im Schwangerschaftskonfliktgesetz
vorgesehene weltanschaulich vielfältige Angebot in die Realität umgesetzt. Bislang
seien einseitig die Beratungsdienste bevorteilt worden, die Scheine für Abtreibungen
ausstellten. (pm 20.07.04 sta)