2004-07-18 12:49:50

Deutschland: Katholische Beratung muss gefördert werden


Beratungsstellen für Schwangere haben auch dann Anspruch auf staatliche Zuschüsse, wenn sie keinen so genannten Beratungsschein ausstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit gaben die Richter dem Sozialdienst katholischer Frauen Recht, der gegen unterschiedliche Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geklagt hatte. "Sehr froh" äußerte sich SkF-Generalsekretärin Gaby Hagmanns über das Urteil.
"Es ist natürlich mit dem Ausstieg der katholischen Beratzungsstellen aus dem System deutlich geworden, dass im Bereich der Schwangerenberatung nicht jede Frau die in die Beratung geht mit der Perspektive, sie will einen Beratungsschein bekommen. Also sehr viele kommen aus ganz unterschiedlichen Problematiken, auch nach erfolgter Geburt, Probleme, die im Kontext der Schwangerschaft stehen, und das wurde jetzt deutlich, dass nicht einfach nur die Ausstellung des Scheines das Kriterium für die staatliche Förderung ist."
Das Gericht legte für die SkF-Beratungsstellen in Anlehnung an den Fördersatz auf 80 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten fest. Darüber muss der SkF jetzt neu mit den Bundesländern verhandeln:
"Das hat natürlich mit den unterschiedlichen Regelungen in den Budesländern zu tun. In Rheinland-Pfalz z.B. werden die katholischen Bertaungsstellen auch schon in den letzten Jahren gefördert. Und das wird sich jetzt zeigen. Es regelt sich auch am Bedarf. Es gibt eine Quote; 40.000 Einwohner - eine Beratungsstelle. Und da müssen wir gucken, wo wir mit unseren Bertaungsstellen einen zusätzlichen Bedarf abdecken können."







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