Für eine gerechte Beurteilung des EU-Verfassungstextes hat sich der Europa-Beauftragte
der Österreichischen Bischofskonferenz, Franz Eckert, ausgesprochen. Entscheidend
sei nicht, ob in einer Verfassung der Name "Gott" vorkommt, sondern was "inhaltlich"
in der Verfassung steht, so der Diakon gegenüber "Radio Maria". Die inhaltlichen
Ziele der Kirchen seien erreicht worden, betonte Eckert; "alles", was die Kirchen
seinerzeit im EU-Verfassungskonvent durchgesetzt erreicht hatten, sei auch in der
Endfassung enthalten. Obwohl sich mehr als 100 Organisationen gegen die Klausel über
die Anerkennung der Rechtsstellung der Kirchen und den ständigen Dialog mit ihnen
(Artikel 51) ausgesprochen hatten, sei auch diese im Verfassungstext geblieben. (kathpress
29.06.04 hr)