Der Islamrat bedauert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das das baden-württembergische
Kopftuchverbot f+r verfassungsmäßig hält. Das Land habe durch eine „trickreiche“ Formulierung
ein „Lex Kopftuch“ geschaffen, das in der Praxis einseitig Muslime betreffe, die Religionsfreiheit
einschränke und zudem ein Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen bedeutet. Der Islamrat
hofft,dass das Bundesverfassungsgericht diese Diskriminierung aufhebt und korrigiert.
(pm 28.06.04 sta)