2004-06-25 15:54:47

Deutschland: Kopftuchverbot heißt nicht Ordenskleidverbot


Nach dem Kopftuchurteil des Bundesverwaltungsgerichts sollen in Baden-Württemberg auch weiterhin Ordensleute mit Tracht an staatlichen Schulen unterrichten können. Kultusministerin Annette Schavan sagte heute in Stuttgart, aus dem Urteil ergäben sich keine Konsequenzen für die Ordenstracht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte gestern die Klage der aus
Afghanistan stammenden Lehrerin Fereshta Ludin erneut abgewiesen. Danach ist das Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen mit dem Grundgesetz vereinbar.

KNA 25.06.04 gs







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