Deutschland: Kopftuchverbot heißt nicht Ordenskleidverbot
Nach dem Kopftuchurteil des Bundesverwaltungsgerichts sollen in Baden-Württemberg
auch weiterhin Ordensleute mit Tracht an staatlichen Schulen unterrichten können.
Kultusministerin Annette Schavan sagte heute in Stuttgart, aus dem Urteil ergäben
sich keine Konsequenzen für die Ordenstracht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
hatte gestern die Klage der aus Afghanistan stammenden Lehrerin Fereshta Ludin
erneut abgewiesen. Danach ist das Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen mit
dem Grundgesetz vereinbar.