Nachdem sich derzeit keine nationale Lösung für ein Suizidhilfe-Gesetz abzeichnet,
plant der Kanton Zürich ein eigenes Gesetz. Ein erster Entwurf sieht der Neuen Züricher
Zeitung am Sonntag zufolge vor, dass Sterbehilfeorganisationen künftig eine staatliche
Bewilligung benötigen. Zudem sollen sie nur unter staatlicher Kontrolle aktiv werden
können. Sie dürfen demnach nicht aus einer einzigen Person bestehen, um eine interne
Kontrolle zu gewährleisten. Der Kanton Zürich will mit dem Geseztesvorstoß gegen wachsenden
Selbstmordtourismus und Missbrauch vorgehen. (rv)