Genetisch und psychologisch vorgeprägte Homosexualität ist anders zu bewerten als
frei gewähltes homosexuelles Verhalten. Das schreibt die römische Jesuitenzeitschrift
« Civilta Cattolica» in ihrer kommenden Ausgabe. Die legitimen Rechte und Pflichten
einer Person, die unabhängig von ihrem eigenen Willen homosexuell sei, müssten anerkannt
werden. Es frage sich aber, ob dieser Anspruch auf Anerkennung auch für jene gelten
müsse, die sich selbst als homosexuell definierten, es in Wahrheit aber nicht seien,
sondern nur ihr Recht anerkannt haben wollten, als Homosexuelle zu leben. Dabei gehe
es oftmals nur daraum, die Rechte zu bekommen, die bislang für die Ehe zwischen Mann
und Frau gelten. (sk kipa 6.2.)