2003-12-10 15:40:55

Recht auf Leben für Fötus vor Menschenrechtsgerichtshof


Ebenfalls aus Frankreich kommt der Fall, der seit heute vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verhandelt wird: Die Klägerin THi-Nho Vo hatte im Jahr 1991 wegen eines Ärztefehlers bei einer Schwangerschaftsuntersuchung im sechsten Monat ihr Kind verloren. Ein französisches Gericht hatte daraufhin entschieden, dass der Arzt nur wegen Körperverletzung belangt werden könne. Die Mutter selbst fordert jedoch eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung. Der Fall beschäftigt die französischen Gerichte seit Jahren und rüttelt an den Grundlagen der liberalen Abtreibungsgesetze. Beobachter gehen daher davon aus, dass auch die europäischen Richter nicht ohne Weiteres das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben anerkennen werden.







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