Recht auf Leben für Fötus vor Menschenrechtsgerichtshof
Ebenfalls aus Frankreich kommt der Fall, der seit heute vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
in Straßburg verhandelt wird: Die Klägerin THi-Nho Vo hatte im Jahr 1991 wegen eines
Ärztefehlers bei einer Schwangerschaftsuntersuchung im sechsten Monat ihr Kind verloren.
Ein französisches Gericht hatte daraufhin entschieden, dass der Arzt nur wegen Körperverletzung
belangt werden könne. Die Mutter selbst fordert jedoch eine Bestrafung wegen fahrlässiger
Tötung. Der Fall beschäftigt die französischen Gerichte seit Jahren und rüttelt an
den Grundlagen der liberalen Abtreibungsgesetze. Beobachter gehen daher davon aus,
dass auch die europäischen Richter nicht ohne Weiteres das Recht des ungeborenen Kindes
auf Leben anerkennen werden.